Die BITV 2.0 legt fest, dass Webseiten und Apps öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet sein müssen. Sie beschreibt technische und gestalterische Anforderungen und gilt für Behörden, Ministerien oder öffentliche Einrichtungen in Deutschland.
🔗 Zur Verordnung (gesetze-im-internet.de)
🔗 Zur Verordnung (gesetze-im-internet.de)