Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – also so, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Es gilt unter anderem für Webseiten, Apps, Geldautomaten oder E-Book-Reader.
🔗 Zum Gesetzestext (gesetze-im-internet.de)
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