Die Verbraucherzentralen erklären, was für Telefon und Internet gilt: maximal 24 Monate Mindestlaufzeit, danach monatliche Kündigungsfrist. Die Download-Geschwindigkeit muss mindestens 15 MBit/s erreichen. Bei zu geringer Geschwindigkeit gibt es Anspruch auf Preisminderung oder Kündigung.
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