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KI-Kennzeichnung - Transparenz für alle

  • Michael
  • 18. Februar 2026 um 17:40
  • 36 Mal gelesen

Am 2. August 2026 treten u.A. die "Transparenzverpflichtungen" des AI Acts in Kraft.
Informationen dazu:

Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Die „Haushalts-Ausnahme“ (Privatpersonen)
  2. Nicht-kommerzielle, aber „öffentliche“ Webseiten
  3. Die „Schlupflöcher“ und Ausnahmen

1. Die „Haushalts-Ausnahme“ (Privatpersonen)

Wenn Sie KI-Tools für rein persönliche, nicht-berufliche Zwecke nutzen, gilt die Kennzeichnungspflicht nach dem EU-Gesetz in der Regel nicht.

  • Beispiel: Sie erstellen ein KI-Bild für eine private Einladungskarte oder nutzen ChatGPT, um ein Gedicht für die Oma zu schreiben. Hier besteht keine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung.
  • Wichtig: Sobald Sie diese Inhalte aber auf Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok hochladen, greifen die AGB der Plattformen. Diese verlangen oft auch von Privatpersonen eine Kennzeichnung („AI Info“-Label), um die Nutzer vor Desinformation zu schützen.

2. Nicht-kommerzielle, aber „öffentliche“ Webseiten

Hier wird es knifflig. Wenn Ihre Webseite zwar kein Geld verdient (z. B. ein politischer Blog oder eine Informationsseite eines Vereins), aber dazu dient, die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren, gibt es strengere Regeln.

  • Texte: Wenn Sie Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen veröffentlichen, die komplett von einer KI geschrieben wurden, müssen Sie dies offenlegen (Art. 50 Transparenzpflicht).
  • Deepfakes: Wenn Sie Bilder, Audio oder Videos veröffentlichen, die täuschend echt wirken (Deepfakes), müssen Sie diese als „künstlich erzeugt“ kennzeichnen – auch wenn die Seite nicht kommerziell ist.
Zitat

Zitat

Zitat von artificialintelligenceact.eu

4. Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist. Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, so beschränken sich die in diesem Absatz genannten Transparenzpflichten auf die Offenlegung des Vorhandenseins eines solchen künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalts in einer angemessenen Weise, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.

Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Nutzung gesetzlich erlaubt ist, um Straftaten aufzudecken, zu verhindern, zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, oder wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.


3. Die „Schlupflöcher“ und Ausnahmen

Selbst für Unternehmen oder professionelle Blogger gibt es zwei wichtige Fälle, in denen die Kennzeichnungspflicht entfallen kann:

AusnahmeBedingung
Redaktionelle PrüfungWenn ein Mensch den KI-Text prüft, wesentlich umschreibt und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, gilt er rechtlich oft nicht mehr als reiner „KI-Text“.
Offensichtliche FiktionWenn ein Bild eindeutig als Comic, Kunstwerk oder offensichtliche Montage erkennbar ist, ist kein störender Hinweis im Bild nötig (ein allgemeiner Hinweis im Impressum oder unter dem Beitrag reicht oft).
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