Das Onlinezugangsgesetz (OZG): Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland
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Michael -
2. Juli 2025 um 12:14 -
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2 Minuten
Was ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)?
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) trat am 14. August 2017 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die öffentliche Verwaltung in Deutschland umfassend zu digitalisieren. Bis spätestens Ende 2022 sollten alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen auch elektronisch über Verwaltungsportale verfügbar sein – einfach zugänglich, nutzerfreundlich und medienbruchfrei.
Rechtlicher Hintergrund
Das OZG basiert auf dem § 91c des Grundgesetzes, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der IT-Planung regelt. Es ergänzt bestehende Regelungen wie das E-Government-Gesetz und ist Teil der umfassenderen Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung.
Ziele des OZG
Die wesentlichen Ziele des Onlinezugangsgesetzes sind:
- Zugangserleichterung: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen Verwaltungsleistungen einfach online beantragen können.
- Medienbruchfreiheit: Formulare und Prozesse sollen durchgängig digital sein – ohne Papierformulare oder persönlichen Behördengang.
- Effizienzsteigerung: Verwaltungsvorgänge sollen durch digitale Prozesse beschleunigt und Ressourcen geschont werden.
- Einheitliche Portale: Der Zugang zu digitalen Leistungen soll über ein zentrales Verwaltungsportal pro Ebene (Bund, Länder, Kommunen) erfolgen.
Die 575 OZG-Leistungen
Im Rahmen des OZG wurden rund 575 Verwaltungsleistungen identifiziert, die digitalisiert werden sollen. Diese wurden thematisch in 14 Lebens- und 5 Unternehmenslagen gegliedert, etwa „Familie & Kind“, „Gesundheit“, „Bauen & Wohnen“ oder „Unternehmensführung“. Für jede dieser Leistungen sollen nutzerfreundliche Onlineangebote bereitgestellt werden.
Umsetzung und Fristen
Die gesetzliche Frist sah vor, dass bis 31. Dezember 2022 alle Leistungen online zur Verfügung stehen. Tatsächlich konnte dieses Ziel nur in Teilen erreicht werden. Die Umsetzung erfolgt im sogenannten „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA): Eine Verwaltung (z. B. ein Bundesland) entwickelt eine digitale Lösung, die anschließend von anderen übernommen werden kann.
Herausforderungen in der Umsetzung
Die Umsetzung des OZG gestaltet sich komplex. Zu den größten Herausforderungen zählen:
- Föderale Strukturen: Unterschiedliche Zuständigkeiten in Bund, Ländern und Kommunen erschweren einheitliche Lösungen.
- Ressourcenmangel: Viele Kommunen verfügen nicht über ausreichende personelle oder technische Kapazitäten.
- Datenschutz und Sicherheit: Die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit sind hoch, was die Umsetzung verlangsamen kann.
- Nutzerfreundlichkeit: Manche Lösungen gelten als zu bürokratisch oder technisch schwer zugänglich.
Ausblick: OZG 2.0 und Weiterentwicklung
Die Bundesregierung plant eine Weiterentwicklung des OZG, auch bekannt als „OZG 2.0“. Ziel ist eine effizientere Koordination, verbesserte Standardisierung und eine stärkere Nutzerzentrierung. Zudem sollen erfolgreiche EfA-Leistungen bundesweit schneller ausgerollt werden.
Fazit
Das Onlinezugangsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Verwaltung. Zwar konnte die vollständige Umsetzung bis 2022 nicht erreicht werden, doch viele Grundlagen wurden geschaffen. Mit einem verstärkten Fokus auf Zusammenarbeit, technische Standards und Nutzerfreundlichkeit könnte die digitale Verwaltung in Deutschland künftig spürbar vorankommen.